Hochschulreife während der Ausbildung
Als Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik können Sie zusätzlich zu Ihrem Berufsabschluss als Erzieher*in die (Fach-)Hochschulreife erwerben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die fachgebundene Fachhochschulreife erwerben Sie durch das erfolgreiche Ablegen (mindestens Note „ausreichend“) einer schriftlichen Ergänzungsprüfung im Fach Englisch. Sie berechtigt anschließend zum Studium sozialpädagogischer Fächer an Fachhochschulen (z. B. Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik) in Bayern.
- Die allgemeine Fachhochschulreife erwerben Sie, wenn Sie neben der erfolgreich abgelegten Ergänzungsprüfung in beiden Studienjahren das Zusatzfach Mathematik erfolgreich (mindestens Note „ausreichend“ im Jahreszeugnis) besuchen. Sie berechtigt anschließend zum Studium in allen Fächern an Fachhochschulen bundesweit.
- Haben Sie sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der Fachhochschulreife die Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ (1,50 oder besser) erzielt, erwerben Sie hierdurch die fachgebundene Hochschulreife. Hierdurch können Sie an Universitäten bundesweit sozialpädagogische Fachrichtungen studieren.
Unabhängig vom Erwerb der Fachhochschulreife haben alle Absolvent*innen der Fachakademie für Sozialpädagogik die Möglichkeit, sich auf Bachelorstudienplätze an den Fachhochschulen bzw. Hochschulen zu bewerben. Die einschlägigen Bestimmungen dazu finden sich unter Art. 45 Abs. 1 BayHSchG (Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige).