Erzieherausbildung – 2. Ausbildungsabschnitt: Berufspraktikum

Inhalt

Die Ausbildung zum „staatlich anerkannten Erzieher/in“ schließt mit dem Berufspraktikum ab. Es dauert in Vollzeitform 12 Monate, in Teilzeitform 24 Monate.

Ziel

Das Berufspraktikum dient im Anschluss an den ersten Prüfungsabschnitt der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Es ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zum/r „staatlich anerkannten Erzieher/in“.

Der Berufspraktikant soll befähigt werden:

  • Seine theoretischen Kenntnisse selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern
  • Konzeptionen zu erfassen, Erziehungsarbeit zu planen und in die Erziehungspraxis umzusetzen
  • Eine Gruppe sowohl selbständig als auch in Zusammenarbeit mit einer Hilfskraft zu führen
  • Im Team zu kooperieren
  • Die Mitarbeit der Eltern anzuregen und zu pflegen

Der Berufspraktikant übernimmt zu Beginn des Praktikums Teilaufgaben im pädagogischen, pflegerischen und im Verwaltungsbereich. Im Verlauf des Praktikums werden die Aufgaben immer komplexer, so dass zunehmend mehr Selbständigkeit erreicht wird.

Praktikumsstellen

Als Praktikumsstellen für das Berufspraktikum sind folgende Stellen geeignet, wenn die Anleitung des Praktikanten durch eine Fachkraft sichergestellt ist: Anerkannte Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Heimen der Jugendhilfe, in Tagesstätten für geistig, seelisch oder körperlich behinderte Kinder u. Jugendliche, Kinderkurheim, Einrichtungen der Jugendarbeit (z.B. Jugendzentrum, Freizeitheim).

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Fachliche Betreuung in der Praktikumstelle

Die Anleitung in der Praktikumsstelle erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft. In der Regel handelt es sich dabei um einen Erzieher. Um die Erfahrungen in der täglichen Arbeit zu reflektieren finden regelmäßige Anleitungsgespräche statt.

Fachliche Betreuung durch die Fachakademie für Sozialpädagogik

Die fachliche Betreuung im Berufspraktikum wird durch Praxisdozenten der Fachakademie gewährleistet. Sie sind Ansprechpartner für die Praktikanten und die Praxisstellen. Ihnen obliegt auch die Durchführung von regelmäßigen Seminarveranstaltungen. Die Inhalte dienen der Förderung, Vertiefung und Erweiterung der Fachkenntnisse. Neben den Seminarveranstaltungen, die 120 Unterrichtsstunden umfassen, werden im Berufspraktikum 40 Stunden Recht und Organisation unterrichtet.

Kolloquium/ Praktische Prüfung

Zum Abschluss des Berufspraktikums (Zweiter Prüfungsabschnitt) haben alle Berufspraktikanten eine praktische Prüfung und ein Kolloquium abzulegen. Die praktische Prüfung ist eine Einzelprüfung. Das Kolloquium hat vorwiegend methodischen Inhalt. In ihm wird die Befähigung des Berufspraktikanten zur praktischen pädagogischen Arbeit und zur Anwendung der Kenntnisse aus dem Fach Recht und Organisation geprüft.

Vergütung

Die Bezahlung ist tariflich festgelegt und unter anderem abhängig vom Alter und Familienstand und beträgt etwa 2/3 des späteren Verdienstes. Im Heimbereich werden Zulagen für Nacht und Wochenendarbeit bezahlt.