Fachabitur

Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik können zusätzlich zu ihrem Berufsabschluss als Erzieher/in die (Fach-) Hochschulreife erwerben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die fachgebundene Fachhochschulreife wird am Ende des 1. Prüfungsabschnittes oder des 2. Prüfungsabschnittes durch das erfolgreiche Ablegen (mindestens Note „ausreichend“) einer schriftlichen Ergänzungsprüfung im Fach Englisch erworben. Sie berechtigt anschließend zum Studium sozialpädagogischer Fächer an der Fachhochschule (z.B. Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik).
  • Die allgemeine Fachhochschulreife wird erworben, wenn neben der erfolgreich abgelegten Ergänzungsprüfung auch der Nachweis erbracht wird, dass in den beiden Studienjahren des 1. Prüfungsabschnittes  das Zusatzfach Mathematik erfolgreich (mindestens Note „ausreichend“ im Jahreszeugnis) besucht wurde. Sie berechtigt anschließend zum Studium in allen Fächern an der Fachhochschule.
  • Absolventen, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der Fachhochschulreife die Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ erzielt haben, erwerben hierdurch die fachgebundene Hochschulreife.

Unabhängig vom Erwerb der Fachhochschulreife haben alle Absolventen der Fachakademie für Sozialpädagogik die Möglichkeit, sich auf Bachelorstudienplätze an den Fachhochschulen bzw. Hochschulen zu bewerben. Die einschlägigen Bestimmungen dazu finden sich unter Art. 45 Abs. 1 BayHSchG (Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige).