Ausbildung Erzieher*in – das Berufspraktikum

Inhalt

Die Ausbildung zum*zur staatlich anerkannte*n Erzieher*in schließt mit dem Berufspraktikum ab. Es dauert in Vollzeitform 12 Monate, in Teilzeitform 24 Monate.

Ziel

Während des Berufspraktikums, welches Sie im Anschluss an den ersten Prüfungsabschnitt besuchen, arbeiten Sie sich fachgerecht in die Berufspraxis ein. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung.

Im Berufspraktikum werden Sie befähigt:

  • Ihre theoretischen Kenntnisse selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern
  • Konzeptionen zu erfassen, Erziehungsarbeit zu planen und in die Erziehungspraxis umzusetzen
  • eine Gruppe sowohl selbstständig als auch in Zusammenarbeit mit einer Hilfskraft zu führen
  • im Team zu kooperieren
  • die Mitarbeit der Eltern anzuregen und zu pflegen

Sie übernehmen zu Beginn des Praktikums Teilaufgaben im pädagogischen, pflegerischen und im Verwaltungsbereich. Im Verlauf des Praktikums werden die Aufgaben immer komplexer, sodass Sie zunehmend mehr Selbständigkeit erreichen.

Praktikumsstellen

Als Praktikumsstellen für das Berufspraktikum sind folgende Stellen geeignet, wenn die Anleitung des Praktikanten durch eine Fachkraft sichergestellt ist: Anerkannte Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Heimen der Jugendhilfe, in Tagesstätten für geistig, seelisch oder körperlich behinderte Kinder u. Jugendliche, Kinderkurheim, Einrichtungen der Jugendarbeit (z. B. Jugendzentrum, Freizeitheim).

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Fachliche Betreuung in der Praktikumstelle

In der Praktikumsstelle werden Sie durch eine pädagogische Fachkraft angeleitet. In der Regel handelt es sich dabei um eine*n Erzieher*in. In regelmäßigen Anleitungsgesprächen reflektieren Sie die tägliche Arbeit und finden so Unterstützung und Begleitung.

Fachliche Betreuung durch die Fachakademie für Sozialpädagogik

Die fachliche Betreuung übernehmen Praxisdozent*innen der Fachakademie. Diese sind Ihre Ansprechpartner*innen, die mit Ihnen auch regelmäßig Seminarveranstaltungen durchführen. Diese Inhalte dienen der Förderung, Vertiefung und Erweiterung Ihrer Fachkenntnisse. Neben den Seminarveranstaltungen, die 120 Unterrichtsstunden umfassen, erhalten Sie im Berufspraktikum 40 Stunden Unterricht in „Recht und Organisation“.

Colloquium und praktische Prüfung

Gegen Ende des Berufspraktikums legen Sie eine praktische Prüfung und ein Colloquium abzulegen. Die praktische Prüfung ist eine Einzelprüfung. Das Colloquium ist eine mündliche Prüfung, in der Sie Ihre Befähigung zur praktischen pädagogischen Arbeit und zur Anwendung der Kenntnisse aus dem Fach Recht und Organisation zeigen.

Vergütung

Ihre Vergütung ist tariflich festgelegt und unter anderem abhängig von Alter und Familienstand und beträgt etwa 2/3 des späteren Verdienstes als Erzieher*in. Im Heimbereich erhalten Sie Zulagen für Nacht und Wochenendarbeit.

Nach dem erfolgreichen Berufsabschluss als Erzieher*in erhalten Sie den Meisterbonus in Höhe von derzeit 3000,- Euro (Stand 10/2024). Infos zu den Rahmenbedingungen der Auszahlung finden Sie hier: Informationen zum Meisterbonus.