Neuregelung des Aufstiegs- BaföG
Gute Nachrichten für alle, die das Aufstiegs – BaföG (früher: Meister- BaföG) beziehen:
- Angehende Erzieherinnen und Erzieher erhalten ab September 2020 in den beiden Jahren der Vollzeitausbildung Aufstiegs-BAföG in Höhe von bis zu 892 Euro monatlich.
- Für den Ehepartner und jedes Kind kommen noch bis zu 235 Euro dazu.
- Alleinerziehende erhaltener die Kinderbetreuung zusätzlich einen Zuschlag von 150 Euro.
- Diese Beträge werden als Vollzuschuss gewährt und müssen daher nicht mehr zurückgezahlt werden.
- Das Aufstiegs – BaföG wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt.
- Nach ersten Erfahrungen wenden die BaföG – Stellen die neue Regelung nicht bei Folgeanträgen an. D.h., wer bisher schon gefördert wurde, wird weiterhin einkommensabhängig und auf Darlehensbasis gefördert.
- Und so sehen die aktuellen Fördersätze aus:
Informationen hierzu vom Bundesministerium für Bildung und Forschung:
https://www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html